Inkasso-News:
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Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen - die neue Verzugsregelung
Am 1. Mai 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft. Am 1. Januar 2002 das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts. Der Gesetzgeber will damit die schlechte Zahlungsmoral bekämpfen. Das Gesetz ändert die Voraussetzungen des Verzuges für Geldforderungen und hat damit Auswirkungen auf die Abwicklung aller Verträge, die Geldforderungen begründen. Bisher geriet ein Schuldner, vorbehaltlich besonderer vertraglicher Vereinbarungen, aufgrund einer Mahnung oder einer nach dem Kalender bestimmten Fälligkeit in Verzug. Das neue Gesetz bestimmt nun abweichend davon, dass ein Schuldner mit einer Geldforderung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Gleichzeitig ist eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen. Er Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinsatz gem. § 247 BGB (neu!).

Der Basiszinssatz nach dem Diskontüberleitungsgesetz beträgt seit 1.1.2002 2,71% ( vorher 3,62%). Er verändert sich zum 1.1. und 1.7. jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgrösse seit der letzten Veränderung das Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgrösse ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalenderjahr des betreffenden Halbjahres. Seit 1.1.2002 gilt jedoch neu der Basiszinssatz des Bürgerlichen Rechts nach § 247 I BGB. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Rechts nach § 247 Abs. 1 BGB (neu!) tritt, soweit er als Bezugsgrösse für Zinsen und andere Leistungen in Rechtsvorschriften des Bundes auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts und des Verfahrensrechts der Gerichte verwendet wird, mit Wirkung vom 01. Januar 2002 an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskont-Überleitungs-Gesetzt. Er beträgt derzeit 2,47%. Der aktuelle Verzugszinssatz beträgt damit derzeit 7,47% bzw. 10,47 % für Rechtsgeschäfte, an denen kein Verbraucher beteiligt ist.
Die neuen Vorschriften gelten auch für Geldforderungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind. Die neue Regelung für die Verzugszinsen soll jedoch erst für die vom 1. Mai an fällig werdenden Forderungen gelten. Sollen die alten Verzugsregelungen (Verzug nach Mahnung auch vor Ablauf von 30 Tagen) wie bisher gelten, bedarf es einer gesonderten vertraglichen Abrede. Dabei ist allerdings die Besonderheit zu beachten, dass abweichende Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherverträgen unwirksam sein sollen.
Forderungsausfallrisiko für Online-Händler besonders hoch
Weiter an Bedeutung gewinnen wird der Handel über das Internet. Im vergangenen Jahr wurden bereits 5 Milliarden Mark online umgesetzt. Für das laufende Jahr rechnet der Inkasso-Verband mit einer Verdoppelung der Umsätze. "Die deutsche Handelslandschaft wird sich durch das Internet-Geschäft grundlegend verändern", so Gerti Hönings. " Immer mehr Kunden werden Waren und Dienstleistungen nur noch online bestellen, anstatt in ein herkömmliches Geschäft zu gehen." Gerade was den Verkauf von Büchern, CDs und Videos betrifft, ist der Electronic Commerce inzwischen eine ernst zu nehmende Konkurrenz für den traditionellen stationären Handel geworden. Der Versuch einiger Händler, Nahrungs- und Genussmittel über das Internet zu vertreiben, war dagegen bislang wenig erfolgreich. Eine standardisierte Zahlungsweise hat sich im E-Business bislang nicht durchsetzten können. Wer im Internet einkauft, zahlt entweder über Kreditkarte, per Rechnung oder lässt sich die Waren per Nachnahme an die Haustür liefern. Daneben gibt es eine Vielzahl miteinander konkurrierender Electronic-Cash-systeme, die von dem Anwender zum Teil eine große Bereitschaft abverlangen, sich mit solchen Techniken detailliert auseinander zu setzen.
Mehr noch als im traditionellen Handel spielt die Zahlungsmoral im Internet eine wichtige Rolle. Einigermaßen sicher, was das Zahlungsverhalten angeht, ist lediglich die Lieferung per Nachnahme. Bei fast allen anderen Zahlungsformen geht der Online-Händler das Risiko eines Forderungsausfalls ein.
Einige Betreiber von Internet-Shops haben besonders schlechte Erfahrung mit dem Zahlungsverhalten ihrer Kunden gemacht. Bei einer Start-up-Online-Händlerin von Fensterfarben platzten 17 von 22 eingegangenen Verrechnungsschecks wegen nicht vorhandener Kontodeckung. Als weder Mahnungen noch das Einschalten eines Inkasso-Unternehmens etwas brachten, half die Online-Händlerin sich selbst und setzte die Liste ihrer säumigen Kunden auf ihre Homepage unter eine Rubrik "Schwarze Schafe". "Solche rabiaten Methoden sind natürlich illegal und werden von uns abgelehnt", stellt BDIU-Vorstandssprecherin Hönings klar. "Das Beispiel zeigt aber auch, dass die schlechte Zahlungsmoral den Online-Handel vor ganz neue Herausforderungen stellt." aus einer Pressemitteilung des BDIU