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Inkasso-News:
Auf unserer News-Seite erhalten Sie aktuelle Informationen und nützliche
Tipps. Wir überarbeiten in regelmäßigen Abständen
unser Informationsangebot. Schauen Sie doch hin und wieder mal vorbei.
Sollten Sie zu den nachfolgenden Themen Fragen haben, so stehen wir
Ihnen gern zur Verfügung.
Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen - die neue Verzugsregelung
Am 1. Mai 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
in Kraft. Am 1. Januar 2002 das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts.
Der Gesetzgeber will damit die schlechte Zahlungsmoral bekämpfen.
Das Gesetz ändert die Voraussetzungen des Verzuges für Geldforderungen
und hat damit Auswirkungen auf die Abwicklung aller Verträge,
die Geldforderungen begründen. Bisher geriet ein Schuldner, vorbehaltlich
besonderer vertraglicher Vereinbarungen, aufgrund einer Mahnung oder
einer nach dem Kalender bestimmten Fälligkeit in Verzug. Das
neue Gesetz bestimmt nun abweichend davon, dass ein Schuldner mit
einer Geldforderung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung
oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug kommt, ohne
dass es einer Mahnung bedarf. Gleichzeitig ist eine Geldschuld während
des Verzugs zu verzinsen. Er Verzugszinssatz beträgt für
das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz
für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinsatz
gem. § 247 BGB (neu!).
Der Basiszinssatz nach dem Diskontüberleitungsgesetz beträgt
seit 1.1.2002 2,71% ( vorher 3,62%). Er verändert sich zum 1.1.
und 1.7. jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgrösse
seit der letzten Veränderung das Basiszinssatzes gestiegen oder
gefallen ist. Bezugsgrösse ist der Zinssatz für die jüngste
Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor
dem ersten Kalenderjahr des betreffenden Halbjahres. Seit 1.1.2002
gilt jedoch neu der Basiszinssatz des Bürgerlichen Rechts nach
§ 247 I BGB. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Rechts nach
§ 247 Abs. 1 BGB (neu!) tritt, soweit er als Bezugsgrösse
für Zinsen und andere Leistungen in Rechtsvorschriften des Bundes
auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts und des Verfahrensrechts
der Gerichte verwendet wird, mit Wirkung vom 01. Januar 2002 an die
Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskont-Überleitungs-Gesetzt.
Er beträgt derzeit 2,47%. Der aktuelle Verzugszinssatz beträgt
damit derzeit 7,47% bzw. 10,47 % für Rechtsgeschäfte, an
denen kein Verbraucher beteiligt ist.
Die neuen Vorschriften gelten auch für Geldforderungen, die vor
Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind. Die neue Regelung für
die Verzugszinsen soll jedoch erst für die vom 1. Mai an fällig
werdenden Forderungen gelten. Sollen die alten Verzugsregelungen (Verzug
nach Mahnung auch vor Ablauf von 30 Tagen) wie bisher gelten, bedarf
es einer gesonderten vertraglichen Abrede. Dabei ist allerdings die
Besonderheit zu beachten, dass abweichende Regelungen in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Verbraucherverträgen unwirksam
sein sollen.
Forderungsausfallrisiko für Online-Händler besonders hoch
Weiter an Bedeutung gewinnen wird der Handel über das Internet.
Im vergangenen Jahr wurden bereits 5 Milliarden Mark online umgesetzt.
Für das laufende Jahr rechnet der Inkasso-Verband mit einer Verdoppelung
der Umsätze. "Die deutsche Handelslandschaft wird sich durch
das Internet-Geschäft grundlegend verändern", so Gerti
Hönings. " Immer mehr Kunden werden Waren und Dienstleistungen
nur noch online bestellen, anstatt in ein herkömmliches Geschäft
zu gehen." Gerade was den Verkauf von Büchern, CDs und Videos
betrifft, ist der Electronic Commerce inzwischen eine ernst zu nehmende
Konkurrenz für den traditionellen stationären Handel geworden.
Der Versuch einiger Händler, Nahrungs- und Genussmittel über
das Internet zu vertreiben, war dagegen bislang wenig erfolgreich.
Eine standardisierte Zahlungsweise hat sich im E-Business bislang
nicht durchsetzten können. Wer im Internet einkauft, zahlt entweder
über Kreditkarte, per Rechnung oder lässt sich die Waren
per Nachnahme an die Haustür liefern. Daneben gibt es eine Vielzahl
miteinander konkurrierender Electronic-Cash-systeme, die von dem Anwender
zum Teil eine große Bereitschaft abverlangen, sich mit solchen
Techniken detailliert auseinander zu setzen.
Mehr noch als im traditionellen Handel spielt die Zahlungsmoral im
Internet eine wichtige Rolle. Einigermaßen sicher, was das Zahlungsverhalten
angeht, ist lediglich die Lieferung per Nachnahme. Bei fast allen
anderen Zahlungsformen geht der Online-Händler das Risiko eines
Forderungsausfalls ein.
Einige Betreiber von Internet-Shops haben besonders schlechte Erfahrung
mit dem Zahlungsverhalten ihrer Kunden gemacht. Bei einer Start-up-Online-Händlerin
von Fensterfarben platzten 17 von 22 eingegangenen Verrechnungsschecks
wegen nicht vorhandener Kontodeckung. Als weder Mahnungen noch das
Einschalten eines Inkasso-Unternehmens etwas brachten, half die Online-Händlerin
sich selbst und setzte die Liste ihrer säumigen Kunden auf ihre
Homepage unter eine Rubrik "Schwarze Schafe". "Solche
rabiaten Methoden sind natürlich illegal und werden von uns abgelehnt",
stellt BDIU-Vorstandssprecherin Hönings klar. "Das Beispiel
zeigt aber auch, dass die schlechte Zahlungsmoral den Online-Handel
vor ganz neue Herausforderungen stellt." aus einer Pressemitteilung
des BDIU
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